Silent-Pain
Tattoo &
Piercing
+ Permanent Make-up
Öffnungszeiten :
nach Terminvereinbarung
Mo.-Fr. - 10.00 Uhr-17.30 Uhr
Sa. - geschlossen
Was uns ausmacht und uns von anderen unterscheidet?
Bei einem persönlichen Beratungsgespräch nehmen wir uns die Zeit,individuelle Kundenwünsche perfekt umzusetzten.
Unser Motto: Klasse statt Masse!
Trotz hoher Anfragen keine langen Wartezeiten mit einer durchdachten Planung schnell zum Wunschtattoo!!!
Artist
Pina Herzblut
PIERCING !!!
Nur nach
Terminvereinbarung !
Permanent Make-up
- Lidstrich/ Lidkranzverdichtung
-Augenbrauen
-Lippenkontur
Nachbehandlung nach 4-6 Wochen, danach wird eine Vergütung von 100,-€ berechnet !
!!! Bildergalerie !!!
Linework !
Realistic !
Black&Grey
Blackwork !
Black & Grey
Fineline !
Allgemeine Geschäftsbedingungn (AGB)
Silent Pain Tattoo & Piercing
§ 1 – Terminvergabe und Anzahlung
Die Vergabe eines Tattoo-Termins erfolgt grundsätzlich gegen eine Anzahlung von mindestens 50,00 €. Die konkrete Höhe wird vor der Buchung mitgeteilt. Die Anzahlung wird auf den vereinbarten Gesamtpreis angerechnet.
Individuelle Entwürfe, Zeichnungen oder Skizzen können gesondert vergütet werden, wenn dies zuvor ausdrücklich vereinbart wurde. Bereits erbrachte, vertraglich geschuldete Leistungen können nach den gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet werden.
§ 2 – Terminabsagen und Nichterscheinen
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kunden werden gebeten, einen nicht wahrnehmbaren Termin mindestens fünf Kalendertage vorher telefonisch oder in Textform abzusagen.
Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen können Ansprüche nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung geltend gemacht werden.
Eine geleistete Anzahlung kann mit fälligen, berechtigten Ansprüchen verrechnet werden. Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.
§ 3 – Ersatztermine und wiederholte Terminabsagen
Nach einer Terminabsage kann nach Verfügbarkeit ein Ersatztermin vereinbart werden. Kunden werden gebeten, einen Ersatztermin möglichst innerhalb von zwei Monaten zu vereinbaren; gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Werden zwei aufeinanderfolgende Termine nicht wahrgenommen oder kurzfristig abgesagt, kann das Studio weitere Buchungen ablehnen oder künftige Buchungen von einer vorab vereinbarten Vorauszahlung abhängig machen, bei nicht einhaltung eines weiteren Termins wird die Anzahlung einbehalten.
§ 4 – Nachstechtermine
Ob ein Nachstechen erforderlich ist, beurteilt der Tätowierer nach Abheilung des Tattoos. Soweit eine kostenlose Nachstechleistung vereinbart wurde, wird empfohlen, innerhalb von sechs bis acht Wochen nach dem ursprünglichen Termin eine Kontrolle beziehungsweise einen Nachstechtermin wahrzunehmen. Voraussetzung ist eine ausreichend abgeheilte Haut.
Spätere Nachstechleistungen können kostenpflichtig sein, soweit keine gesetzlichen Ansprüche oder abweichenden Vereinbarungen entgegenstehen. Für einen nach einem versäumten Nachstechtermin neu gebuchten Termin kann eine Vergütung von 50,00 € nur aufgrund einer entsprechenden wirksamen Vereinbarung erhoben werden.
§ 5 – Zutritt zum Studio
Der Zutritt zum Studio ist grundsätzlich ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet. Kinder, Babys und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen das Studio auch als Begleitpersonen nicht betreten. Dies gilt für Tattoo-Termine, Beratungsgespräche und Nachstechtermine.
Diese Regelung dient der Sicherheit, Hygiene und einer konzentrierten Arbeitsatmosphäre. Erscheint ein Kunde mit minderjährigen Begleitpersonen, kann der Zutritt verweigert werden. Etwaige Ansprüche wegen eines Terminausfalls richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 6 – Gutscheine
Gutscheine sind wie Bargeld sorgfältig aufzubewahren. Zur Einlösung ist der Originalgutschein beziehungsweise ein gültiger, vom Studio ausgestellter Gutscheincode vorzulegen.
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung besteht kein automatischer Anspruch auf einen Ersatzgutschein. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt, insbesondere wenn der Erwerb, das vorhandene Guthaben und die bisher nicht erfolgte Einlösung nachgewiesen werden können.
Das Fälschen, Manipulieren sowie unbefugte Vervielfältigen und betrügerische mehrfache Einlösen von Gutscheinen ist untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben.
Für entgeltlich erworbene Gutscheine gilt grundsätzlich die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren ab dem Ende des Kaufjahres (§§ 195, 199 BGB). Beispiel: Ein im Jahr 2026 erworbener Gutschein verjährt grundsätzlich mit Ablauf des 31.12.2029. Gesetzliche Besonderheiten bleiben unberührt.
Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Ansprüche bestehen. Teileinlösungen sind möglich, soweit sie dem Studio zumutbar sind.
§ 7 – Hausordnung und Verhalten
Den sachlich begründeten Anweisungen des Studiopersonals zu Sicherheit, Hygiene und ordnungsgemäßem Studiobetrieb ist Folge zu leisten.
Das Studio kann die Behandlung bei sachlichen Gründen ablehnen, insbesondere bei aggressivem oder bedrohlichem Verhalten, Missachtung von Hygienevorgaben oder erkennbarer Beeinträchtigung durch Alkohol oder Drogen. Bestehende vertragliche und gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 8 – Einbeziehung und Vorrang gesetzlicher Rechte
Diese AGB gelten, soweit sie vor Vertragsschluss wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden. Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Bestimmungen haben Vorrang
§ 9 – Buchungen über Fernkommunikationsmittel
Terminanfragen und Buchungen sind persönlich im Studio sowie über WhatsApp, Instagram, die Website, E-Mail oder telefonisch möglich. Eine bloße Anfrage ist noch keine verbindliche Buchung.
Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen von Studio und Kunde zustande. Wird ausdrücklich vereinbart, dass eine Buchung erst nach Eingang einer Anzahlung verbindlich bestätigt wird, gilt diese Vereinbarung.
Vor Vertragsschluss erhält der Kunde die erforderlichen Informationen zu Leistung, Preis beziehungsweise Preisberechnung, Anzahlung und Vertragsbedingungen. Weitere gesetzliche Informationspflichten bleiben unberührt.
§ 10 – Terminbestätigungen und Kommunikation
Wesentliche Terminvereinbarungen und Änderungen können in Textform, beispielsweise per E-Mail oder Nachricht, bestätigt werden. Kunden werden gebeten, zutreffende Kontaktdaten anzugeben. Gesetzliche Informations- und Bestätigungspflichten bleiben unberührt.